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AGB

AGB Ferienwohnung Simmen; Via Municipo 40; 6672 Gordevio

 

 

Die Ferienwohnung wird von Privatpersonen vermietet. Abgeschlossene Mietverträge gelten grundsätzlich zwischen dem Mieter und uns den Vermietern und Eigentümern.

Anmeldung

Mit Ihrer Reservierung und dem Mietvertrag schliessen Sie einen Beherbergungsvertrag verbindlich ab. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern z.B. Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Sonderwünsche, Buchungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Die Buchung ist erst nach schriftlicher Bestätigung und der Anzahlung endgültig. Eine Anzahlung von 75% des gesamten Mietbetrages muss bei Vertragsabschluss erfolgen. Die Restzahlung ist spätestens 12 Tage vor Urlaubsantritt fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist der komplette Mietzins direkt mit Abschluss der Buchung fällig. Eine etwaige Stornierung der vereinbarten Mietperiode muss unverzüglich gemeldet werden. Der Mieter bleibt allerdings weiterhin für den kompletten Mietzins haftbar, sofern nicht eine anderweitige Vermietung in diesem Zeitrahmen möglich ist. Mit Abschluss der Buchung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im vollen Umfang vom Mieter akzeptiert.

 

Haftung 

Für Beschreibungen der Ferienwohnungen auf der Internetseite wird keine 100% Gewähr übernommen. Änderungen des Mobiliars und die Umgestaltung des Ferienhauses sind auch während des Angebot Zeitraumes möglich und müssen akzeptiert werden.

Die Benutzung der gesamten Infrastruktur durch die Mieter, oder deren Kinder, oder deren Begleitpersonen, oder deren Besucher ist alleiniges Risiko des Mieters. Dies gilt auch für die Nutzung des Gartens und der Umgebung oder auch die Nutzung des öffentlichen Sees, dem Lago Maggiore.

Der Mieter mit seiner gesamten Familie, seine Begleitpersonen und seine möglichen Besucher stellt den Vermieter und Eigentümer des Feriendomizils ausdrücklich von allen Ansprüchen, die durch Unfälle in der Mietsache oder deren Umgebung geschehen sollten, frei. Die Nutzung des Feriendomizils und dessen Einrichtungen erfolgt ausdrücklich auf eigenes Risiko des Mieters, 

Im Besonderen müssen Kinder zu jeder Zeit von einer geeigneten Erwachsenen Person beaufsichtigt werden.

Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, Unfälle, Diebstahl oder Einbrüche usw. in und um die jeweilige Ferienliegenschaft und lehnt auch jede Verantwortung für Versäumnisse Dritter oder beauftragter Dienstleister oder deren Personal ab.

Beanstandungen 

Etwaige Mängel der Ferienwohnung müssen innerhalb von 24 Stunden nach Einzug gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist ist es nicht mehr möglich etwaige Minderung- oder Schadensansprüche geltend zu machen. Bei Auszug wegen Nichtgefallen erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises. Eine etwaige Beanstandung sind ist sofort zu melden, um dem Eigentümer Gelegenheit zu geben diesen Umstand zu beseitigen. 

Ferienwohnungen im Allgemeinen werden von zahlreichen verschiedenen Mietern benutzt und unterliegen einer höheren Abnutzung, dies muss vom Mieter akzeptiert werden. Landes- und Regionentypisches Ungeziefer kann in Ferienwohnungen vorkommen und berechtigt nicht zu Mietabzug. Die angebotene Ferienwohnung befinden sich in normalen Wohngegenden und nicht in speziellen Ferienanlagen. Es kann immer zu Bauarbeiten, Fluglärm durch Hubschrauebr u.ä. bzw. zeitweiliger Lärmbelästigung in der Nachbarschaft kommen, dies ist vom Vermieter nicht zu beinflussen und berechtigt nicht zu Mietminderung oder Schadensersatz.

 

 

Haftung des Mieters 

Die Ferienwohnung muss vom Mieter sachgemäss und sorgfältig behandelt werden. Dies beinhaltet nicht nur die jeweilige Ferienwohnung, sondern auch Inventar und Mobiliar. Der Mieter erkennt die jeweilige Hausordnung an. Für etwaige, durch den Mieter, seinen Kindern, seinen Begleitpersonen oder seinen Gästen / Besuchern verursachten Schäden am Mietobjekt, an Einrichtungsgegenständen, Kunstgegenständen oder Gegenständen der täglichen Nutzung kommt der Mieter vollumfänglich auf. Alle Schäden sind umgehend, spätestens aber bei der Rückgabe des Mietobjektes zu melden. Nicht gemeldete und nachträglich entdeckte Schäden werden dem Mieter persönlich nachträglich berechnet. Es steht dem Mieter frei Schäden seiner eigenen Haftpflichtversicherung zu melden und mit denen abzurechnen. Der Vermieter schliesst ausdrücklich aus, die Haftpflichtversicherung des Mieters zu konstatieren, dies ist Sache des Mieters. 

Anzahl Personen 

Das Mietobjekt darf nur mit der maximal vorgesehenen Personenanzahl bezogen werden (Kinder sind hierbei inbegriffen). Sollten mehr Personen als im Ferienobjekt wohnen, dürfen diese Personen vom Vermieter der Ferienwohnung verwiesen werden. Für alle in der Wohnung befindlichen Personen ist die Kurtaxe separat zu entrichten und ist nicht im Mietpreis enthalten.  Der Hauptmieter haftet grundsätzlich für Schäden und zusätzliche Aufwendungen, die durch die spätere Mehrbelegung verursacht wurden.

Haustiere 

Haustiere dürfen nur nach Absprache, Rücksprache mit den Eigentümern mitgebracht werden. Die Anzahl der mitgebrachten Haustiere muss vertraglich festgehalten werden.

Ein -und Auszugszeiten 

Generell ist die Ferienwohnung am Anreisetag ab 16.00 Uhr bis max. 20.00 Uhr beziehbar. Am Abreisetag sollten sie bis spätestens 10 Uhr geräumt werden. Abweichende An und Abreisezeiten müssen vor Anreisebeginn abgesprochen werden.

Unvorhersehbare Ereignisse

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Ereignisse, die ausserhalb ihres Einwirkungskreises liegen und bei Abschluss des Mietvertrages bekannt waren. (Dies gilt z.B. für Streiks, politische Unruhen, Umwelt oder Naturkatastrophen, Stromausfälle, mangelnde Wasserversorgung, Lärm durch Bauarbeiten, geschlossene Zufahrtsstrassen usw.). Bei solchen Ereignissen hat der Mieter kein Recht auf Mietminderung, Vertragsauflösung oder Schadensersatz.

Storno und Rücktrittsgebühren

Bei einem Rücktritt vom geschlossenen und bestätigten Mietvertrag mit erster Anzahlung, durch den Mieter verrechnen wir folgende Annullierungsgebühren als pauschale Entschädigungsgebühr:

  • Bis drei Monate vor Mietbeginn 10% des gesamten Rechnungsbetrages,

  • bis 20 Tage vor Mietbeginn 50% des gesamten Rechnungsbetrages,

  • von 19 bis 5 Tage vor Mietbeginn 80% des gesamten Rechnungsbetrages,

  • ab 4 Tage vor Mietbeginn und ist der gesamte Rechnungsbetrag zu 100% als pauschalierte Entschädigungsgebühr fällig.

Ausnahme 

Eine Ausnahme bildet die seit dem 15. März 2020 begonnene Corona Pandemie, Covid 19. Sollte ein entsprechendes offizielles Reiseverbot in der Schweiz bestehen, oder bei Ausländern offizielle Reiseverbote ihrer Heimatländer bestehen, erstatten wir aus Kulanzgründen die komplett erhaltenen Zahlungen. Einbehalten wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 100,-- FR (einhundert Franken).

Sollte eine Coronaerkrankung, Covid 19, in der Familie oder in der Reisegruppe bestehen, die durch eine ärztliche Bescheinigung bestätigt ist, werden wir ebenfalls aus Kulanz die komplett erhaltenen Zahlungen zurückerstatten. Einbehalten wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 100,-- FR (einhundert Franken) .

 

 

Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag zum privaten Gebrauch über die Nutzung des WLAN

Die Nutzung erfolgt durch Eingabe eines Codes. Dieser wird nur Mietern ausgehändigt, die die nachfolgend ausgeführte Nutzungsvereinbarung akzeptieren:

  • Der Mieter übernimmt die Verantwortung, dass sämtliche Mitbewohner resp. Gäste des Ferienobjektes sich an diese Nutzungsvereinbarung halten, und hält den Vermieter im Unterlassungsfalle von sämtlichen Forderungen frei.

 

  • Der Mieter bestätigt, dass er die in dieser Erklärung enthaltene Haftungsfreizeichnung des Vermieters auch namens der Mitbewohner und Gäste akzeptiert und unterzeichnet. Mieter, Mitbewohner und Gäste werde nachfolgend "Benutzer" genannt.

 

  • Die Nutzung ist für die Dauer des Aufenthaltes unentgeltlich. Dabei kann seitens des Vermieters keinerlei Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit des Internet-Zugangs übernommen werden. 

 

  • Durch die Ausgabe des Codes übernimmt der Vermieter keinerlei Verpflichtungen. Die Verwendung erfolgt nach Massgabe der technischen Möglichkeiten. Insbesondere hat der Benutzer keinen Anspruch, das WLAN auf irgendeine bestimmte Weise oder eine bestimmte Dauer zu nutzen. Die Nutzung darf ausschliesslich im Rahmen des Üblichen bei einem Ferienaufenthalt erfolgen. Bei gewerblicher und/oder übermässiger Nutzung darf der Vermieter den WLAN-Zugang sperren.

 

  • Hiermit wird jegliche Haftung für Gewährleistung und Schadenersatz usw. ausgeschlossen. Der Vermieter garantiert keinen unbeschränkten Zugang zum WLAN resp. Internet und haftet daher nicht für die Folgen von Unterbrüchen und Ausfällen sowie Datenverlust usw. Insbesondere wird keinerlei Haftung für die Inhalte aufgerufener Websites oder heruntergeladener Dateien übernommen.

 

  • Ferner wird auch keinerlei Haftung für allfällige Schadprogramme (wie Viren usw.) durch Verwendung des WLAN übernommen. 

 

  • Der Benutzer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass das WLAN ausschliesslich des Zugangs zum Internet ermöglicht, aber keinerlei Virenschutz oder Firewall beinhaltet. Dafür ist der Benutzer selbst verantwortlich. Die Übertragung der Daten erfolgt unverschlüsselt. Für einen entsprechenden Schutz hat der Benutzer selbst zu sorgen.

 

  • Ausdrücklich untersagt ist es dem Benutzer, das WLAN zum Upload von Daten, Dateien, Videos usw. oder zur sonstigen wie immer gearteten Verbreitung rechts-, sittenwidriger, rassistischer oder urheberrechtlich geschützter Inhalte, zum Aufruf zu Straftaten oder Manipulation von Soft- und Hardware sowie Geräten und Einrichtungen jeglicher Art zu verwenden. Das Versenden von SPAM usw. untersagt. Diese Bestimmung gilt analog für das Aufrufen von Webseiten und/oder Download von Daten, Dateien, Videos usw.

 

  • Jede missbräuchliche Verwendung des WLAN, insbesondere eine Verwendung, die für Dritte oder den Vermieter nachteilige Rechtsfolgen nach sich ziehen kann und jedwelche Eingriffe in die WLAN-Einrichtung (Software wie Hardware), ist untersagt.

 

  • Der Mieter haftet für Schäden, die durch den Gebrauch des WLAN verursacht werden. Sollte der Vermieter durch die Verwendung des WLAN durch den Benutzer aus irgendeinem Grund Ansprüchen Dritter ausgesetzt sein, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich schad- und klaglos zu halten.

 

  • Bei Verstoss gegen die Nutzungsbedingungen oder bei Verdacht eines Verstosses kann die Verwendung des WLAN jederzeit ohne Angabe von Gründen gesperrt werden. Eine Haftung für Datenverlust ist ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht

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